Markenschutzgesetz - Infos und Rechtsberatung
Das deutsche Gesetz zum Markenschutz ist das Markengesetz (MarkG). In anderen Ländern, insbesondere im Bereich der Europäischen Union, gelten zum Teil identische oder ähnliche Vorschriften.
Im Einzelfall sollte bei einer Markenanmeldung im Ausland jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da ansonsten erhebliche juristische Probleme drohen können.
Markenschutzgesetze schützen national oder international Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnungen. Der Schutz dieser Merkmale und Zeichen ist international anerkannt, um Unternehmen Gelegenheit zu geben, ihre Waren durch Entwicklung von Marken am Markt zu positionieren und etablierte Marken vor billigen und insbesondere minderwertigen Nachahmern zu schützen.
Man unterscheidet zwischen Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken und anderen Marken. Markenschutz entsteht in der Regel durch Eintragung der Marke in das Markenregister des Deutschen Patentamtes. Eine Marke kann allerdings auch durch bloße Nutzung entstehen, wenn die Marke Verkehrs Geltung erworben hat.
Markenschutzgesetze regeln das Verfahren zur Eintragung von Marken, den Schutz von Marken, die Rechte des Markeninhabers und Sanktionen gegen Markenverletzer. Der Markenschutz ist in mehreren internationalen Übereinkommen vertraglich zwischen den Staaten geregelt worden.
Wer also daran denkt, eigene Marken zu entwickeln und anzumelden, sollte sich schon von Anfang an einen Überblick über die rechtliche Lage verschaffen. Eine kurze Beratung durch einen Anwalt, kann hier zur Klärung der Rechtslage beitragen.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können oft direkt in der telefonischen Beratung wichtige Hinweise zum Markenschutzgesetz geben.