Zuschüsse - Infos und Rechtsberatung
Öffentliche Zuschüsse sind Subventionen, d.h. Leistungen, die zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Subventionszwecks von der öffentlichen Hand an (z.B.)Unternehmen gewährt werden, ohne dass im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Leistung marktmässig gleichwertige Gegenleistungen erbracht werden.Im Gegensatz zu öffentlichen Zuschüssen/Zuwendungen liegt der Zweck privater Zuwendungen nicht in der Verbesserung des Gemeinwohls, sondern regelmäßig in der Erfüllung eines konkreten, den Privaten begünstigenden Förderungsziels.
Unter dem Begriff der (öffentlichen) Zuschüsse/Zuwendungen verbirgt sich im Bereich des Öffentlichen Rechts ein ganzer Strauss an Boni, die der Staat den Bürgern in den verschiedensten Teilbereichen des Lebens zuwenden kann.
So ist es durchaus möglich, nach den sozialrechtlichen Bestimmungen Zuschüsse für den Lebensunterhalt, die Miete, teilweise sogar für den Familienurlaub und für vieles mehr zu erlangen.
Auch im Bereich des Baurechts und Immobilienrechts sind staatliche Zuschüsse, zumeist für bauliche Maßnahmen, an der Tagesordnung. Ferner können energiesparende Maßnahmen durch den Staat bezuschusst werden.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu Fragen staatlicher Zuschüsse, zu den nicht immer einfachen Antragsverfahren und auch, wenn Ihnen die Zuschussgewährung abgelehnt worden ist.