Stadtordnung - Infos und Rechtsberatung
Bei einer sogenannten Stadtordnung handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Stadt X. Erlassen wird sie vom Stadt oder Gemeinderat. Folgende Teile enthält eine solche Verordnung im allgemeinen:
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verhalten in Anlagen und auf Verkehrsflächen
§ 3 Tiere
§ 4 Verunreinigungen
§ 5 Geruchsbelästigungen
§ 6 Lärmbekämpfung
§ 7 Hausnummern
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Abweichende Regelungen, Ausnahmen
§ 10 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Neben dieser in allen Städten ähnlichen Gliederung können die einzelnen Regelungen in jeder Stadt unterschiedlich ausfallen. Z. B. kann ein genereller Leinenzwang für Hunde in einer Stadt bestehen, in der anderen Stadt kann dieser Leinenzwang auf bestimmte Bereiche beschränkt sein, z. B. auf Fußgängerzonen.
Bei Fragen zum Thema Stadtordnung helfen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte gerne weiter.