Satzungsrecht - Infos und Rechtsberatung
Vereine, Vereinigungen oder Gesellschaften regeln ihre rechtlichen Grundlagen in ihrer Satzung.
Die Satzung ist Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit eines im Vereinsregister eingetragenen Vereins oder einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft (z.B. GmbH, AG). Für den eingetragenen Verein regelt § 25 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Notwendigkeit einer Satzung. Die Satzung ist zunächst ein Vertrag zwischen den Gründern des Vereins, der durch die Eintragung im Vereinsregister zur Verfassung des Vereins wird. Der Satzung sind automatisch alle Vereinsmitglieder unterworfen, sobald der Verein im Vereinsregister eingetragen ist. Die Satzung muss mindestens Regelungen zum gesetzlichen Vorstand, zur Mitgliederversammlung und zum Minderheitenrecht enthalten. In der näheren Ausgestaltung der Satzung sind die Vereine aufgrund von Art. 9 Grundgesetz frei. So besteht kein generelles Gebot, die Satzung demokratisch auszugestalten. Allerdings müssen alle Regelungen, denen die Mitglieder unterworfen sein sollen oder wonach bestimmten Mitgliedern Sonderrechte eingeräumt werden, in der Satzung enthalten sein, z.B. Vereinsstrafen, Vereinsausschlüsse, Mitgliederbeiträge, ehrenamtliche Tätigkeit oder Vergütung für Tätigkeiten. Grundlegende Regelungen, die nicht in der Satzung enthalten sind, entfalten keine rechtliche Bindung.
Fragen zum Satzungsrecht beantworten Ihnen gern die im Vereins- und Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte der deutschen Anwaltshotline.