Landschaftsschutzgebiet - Infos und Rechtsberatung
Landschaftsschutzgebiete sind gemäß den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft entweder a.) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
oder b.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder c.) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächige Gebiete mit geringerer Nutzungseinschränkungen. Zwischen dem Naturschutz-, Bau- und Eigentumsrecht besteht ein spannungsreiches Verhältnis. Sind z. B. auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden
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