Lagerfeuer - Infos und Rechtsberatung
Regelungen, die das Entzünden von Lagerfeuern betreffen, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Meist ist es allerdings im Wald, in den Mooren, Heide- und Ödflächen verboten, offenes Licht anzuzünden, brennende oder glimmende Sachen wegzuwerfen oder unvorsichtig zu handhaben. Ausnahmen gibt es für Waldbesitzer, Jagdberechtigte und Waldarbeiter. Mit Genehmigung der zuständigen Behörde ist es zulässig, eine Feuerstätte zu errichten oder Pflanzenreste abzubrennen. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist hier dringend angeraten, da verschiedene Straftatbestände (z.B. § 306 f StGB) schon die Herbeiführung einer Brandgefahr mit Strafe belegen. Ein Lagerfeuer im eigenen Garten ist oft nicht in Einklang mit den örtlichen Regelungen zu bringen. Darüber hinaus dürften Lagerfeuer gerade in dicht besiedelten Gebieten auch aus nachbarrechtlicher und mietrechtlicher Sicht problematisch sein.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline.