Ladenöffnungszeiten - Infos und Rechtsberatung
Die Ladenöffnungszeiten sind die Zeiten, innerhalb derer der Gewerbetreibende seinen Laden offen halten darf. Ladenöffnungszeiten sind gesetzlich geregelt und dienen sowohl dem Arbeitnehmerschutz als auch der Verhinderung ungesunden Wettbewerbs. Die Arbeitnehmer sollen so auch vor unzumutbaren langen Arbeitszeiten geschützt werden. Arbeitet der Arbeitnehmer zu lange, ist seine Regeneration gefährdet; auf Dauer führt dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, davon ist letztlich auch der Arbeitgeber betroffen, da er für den ausgefallenen Arbeitnehmer eine Ersatzkraft einstellen muss.
Ungesunder Wettbewerb liegt dann vor, wenn einzelne Gewerbetreibende ihre Läden rund um die Uhr öffnen, um auf diesem Weg die unliebsame Konkurrenz zu beseitigen, die es sich nicht leisten kann, zusätzlich Arbeitnehmer einzustellen, um ebenso ihren Laden rund um die Uhr offen halten zu können. Von den üblichen Ladenöffnungszeiten gibt es mittlerweile einige Ausnahmeregelungen. So dürfen an einigen Sonntagen im Jahr die Läden geöffnet werden. Auch dürfen Bäckereien Sonntagsvormittag ihre Läden geöffnet halten. Läden in Bahnhöfen, die speziellen Reisebedarf vorhalten, können täglich geöffnet werden. Bei Nichteinhaltung der Ladenöffnungszeiten können Bußgelder verhängt werden. Dagegen kann sich der Ladeninhaber durch Beschreitung des Rechtsweges wehren.
Unsere Anwälte aus dem Arbeitsrecht und ggf. öffentlichen Recht stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.