Klage - Infos und Rechtsberatung
Die Klage dient grundsätzlich der Durchsetzung eines Rechtsanspruches. Sowohl auf den Gebieten des Zivilrechts als auch auf denen des Verwaltungsrechts und allgemein im öffentlichen Recht sowie dem Strafrecht, mithin in jedem bestehenden Rechtsgebiet, ist die Möglichkeit zur Klage gesetzlich vorgesehen.
Im Strafprozess besitzt mit Ausnahme der Gegebenheiten bei Privatklagedelikten grundsätzlich die Staatsanwaltschaft das so genannte Anklagemonopol.
Anders verhält es sich in den übrigen Rechtsgebieten. Sowohl im Zivilrecht, als auch im öffentlichen Recht kann die jeweils betroffene Partei als Kläger auftreten.
Insbesondere der Zivilprozess ist als Parteiprozess ausgestaltet. Das Klagerecht besitzt jede Partei, welche ein so genanntes Rechtsschutzbedürfnis behaupten und in Anspruch nehmen kann. Folge der Ausgestaltung des Zivilprozesses als Parteiprozess ist unter anderem, dass ein Versäumnis einer Partei zu deren Lasten gehen kann und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, das Gericht von Amts wegen einen Umstand, welchen eine Partei beispielsweise versäumt bei Gericht vorzutragen, beachten muss.
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