Glockenläuten - Infos und Rechtsberatung
Mit Glockenläuten kann Ruhestörung einhergehen.
Dieses Phänomen tritt besonders seit der Elektrizifizierung der kirchlichen Glockengeläute auf. Die reichhaltigen Läuteverordnungen, die vor der Vernichtung vieler Geläute in beiden Weltkriegen existierten, sind mit den Glocken verschwunden. In den Nachkriegsjahren wurden daher neue Läuteverordnungen verfasst, die inhaltlich wesentlich verkürzt sind und eine gewisse Willkürlichkeit aufweisen. Zudem wurden seit den 1930er Jahren wurden oftmals Glockentürme mit ungünstigen resonanten Eigenschaften (Beton) errichtet. Durch das Schlagen der Turmuhr oder das Morgenläuten fühlen sich häufig die (neu zugezogenen) turmnahen Anwohner gestört, was in einigen Fällen zum gänzlichen Abschaffen von Uhrschlägen oder Gebetsläuten geführt hat. Glockensachverständige der Kirchen beraten in kirchlichen Gremien in Konfliktfällen. Zu beachten ist juristisch beim Beschreiten des (richtigen) Rechtsweges, dass bei profanem Geläut ein Zivilgericht angerufen werden muss, während bei sakralem Geläut das Verwaltungsgericht zuständig ist.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.