Gesetzbuch - Infos und Rechtsberatung
Gesetz im formellen Sinne ist jeder Beschluss, der von einem zuständigen Gesetzgebungsorgan im verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren ausgefertigt und verkündet wird.
Ein Gesetz im materiellen Sinne ist jede hoheitliche Anordnung, die eine allgemeinverbindliche Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Personen enthält. Man unterscheidet zwischen Bundes- und Landesgesetzen. Auch Satzungen (z.B. der Städte und Gemeinden) und Rechtsverordnungen sind Gesetze, nicht jedoch Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften. Die von deutschen Gesetzgebungsorganen erlassenen Gesetze sind zum Teil in bestimmten Büchern enthalten, z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Strafgesetzbuch oder in den Sozialgesetzbüchern (SGB). In diesen Gesetzbüchern sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Zivil-, Straf- und Sozialrechts enthalten. Trotz der elementaren Bedeutung des Arbeitsrechts gibt es jedoch (noch) kein Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht ist vielmehr verteilt auf Vorschriften im BGB und auf eine Vielzahl einzelner Gesetze, z.B. das Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz usw.
Bei Fragen zu einzelnen Gesetzbüchern helfen Ihnen die Anwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter.