Einspruchgesetz - Infos und Rechtsberatung
Einspruchsgesetze sind Gesetze des Bundes, zu denen die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, gegen die er aber Einspruch erheben kann (Art. 77 GG). Der Einspruch kann von einer Mehrheit des Bundestages in einer erneuten Beratung des entsprechenden Gesetzes zurückgewiesen werden. Das Gegenteil von Einspruchsgesetzen sind Zustimmungsgesetze.
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Rechtsbeiträge über Öffentliches Recht:
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