Besitzstandswahrung - Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die Besitzstandswahrung gibt Personen Rechtssicherheit bei geänderten Rechtsvorschriften und wird umgangssprachlich auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet. Sachverhalte in denen es um Besitzstandswahrung geht, kommen häufig im Arbeitsrecht, aber auch im Verwaltungsrecht vor.

Geänderte Rechtsvorschriften dürfen in der Regel im Lichte des Grundgesetzes nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird. Die Besitzstandswahrung erkennt man in Gesetzestexten manchmal an der Formulierung, dass eine bestimmte andere Regelung "unberührt" bleiben soll. Eine Besitzstandswahrung kann befristet geregelt sein und ist dies auch in der Regel.

Wenn Sie glauben, dass Sie durch eine Änderung von Rechtsvorschriften in Ihren Rechtspositionen verletzt sind, sollten Sie die Angelegenheit rechtsanwaltlich überprüfen lassen. Hierbei ist es insbesondere wichtig, keine Fristen zu versäumen. Ein selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG kann Ihnen innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen und mit Ihnen vorab klären, ob in Ihrem konkreten Falle ein Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot in Betracht kommt.

Bei weiteren Fragen zur Bestandswahrung stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG über die Hotline gerne zur Verfügung.