Sichtschutzzaun - Infos und Rechtsberatung
Um ein Grundstück besser einfrieden zu können, bietet es sich vielfach ab, einen entsprechenden Sichtschutzzaun zu errichten.
Wenn dieser Sichtschutzzaun unmittelbar auf dem Grenzverlauf errichtet werden soll, so darf dies selbstverständlich nicht ohne Einwilligung des entsprechenden Grundstücksnachbarn geschehen. Wenn aber der Sichtschutzzaun "nur" unmittelbar an der Grenze errichtet werden soll, so darf dies auch ohne Einwilligung des Grundstücksnachbarn geschehen. Dann ist aber in jedem Fall zu beachten, dass der Sichtschutzzaun eine bestimmte lichte Höhe nicht überschreiten darf. Wie hoch genau diese "lichte Höhe" sein darf, kann im Einzelfall regional unterschiedlich ausfallen.
Sie kann sogar je nach Bundesland unterschiedlich vorgeben sein.
Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig eine entsprechende Nachfrage bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu tätigen. Um nachbarlichem Streit vorzubeugen, sollte der betroffene Grundstücksnachbar vielleicht auch überobligatorisch vorab über das Vorhaben informiert werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!