Fensterrecht - Infos und Rechtsberatung
Durch bau- oder nachbarschaftsrechtliche Vorgaben wird festgelegt, in welchem Umfang ein Gebäude Fenster aufweisen kann und darf. Ähnliches ist auch für Balkone und Terrassen geregelt. Neben bundeseinheitlich geltendem Recht können auch länderspezifische Regelungen existieren. Letztlich gelten für Baubestand möglicherweise auch traditionell gewachsene Regelungen oder Bestandsschutz.
Die Nichtbeachtung kann grds. einen Anspruch auf Beseitigung der rechtswidrigen Einrichtung aus § 1004 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auslösen. Allerdings ist die Geltendmachung dieses Anspruchs dann ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen eines nach dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bestimmten Zeitraums nach dem Anbringen der Einrichtung Klage auf Beseitigung erhoben hat.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline.