Diskothekenlärm - Infos und Rechtsberatung
Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn eine erhebliche Belästigung vorliegt oder die Gesundheit anderen durch den Lärm geschädigt werden kann. Bei Discothekenlärm ist zunächst von Belang, ob dieser sich in Nachbarschaft der Wohnung oder des Urlaubsdomizils befindet. Rechtsfolgen kann die Feststellung eines Reisemangels und damit einhergehende Minderung des Reisepreises sein. Bei Betrieb einer Discothek in der Nachbarschaft ist zu prüfen, ob das Lärmschutzgesetz verletzt wird. Je nach Einordnung als Wohn- oder Gewerbegebiet sind hier unterschiedliche Maßstäbe anzulegen und die Grenzen der Zumutbarkeit variieren. Es können Unterlassungs- oder auch Mietminderungsansprüche ausgelöste werden.
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