Bundesimmissionsschutzgesetz - Infos und Rechtsberatung
Bundesimmissionsschutzgesetz oder abgekürzt BImSchG ist die gebräuchliche Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.
Es regelt das Gebiet des Umweltrechts und ist das wichtigste praxisrelevante Regelwerk dieses Rechtsgebietes. Es regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern gegen Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen. Da es dabei immer auch um einen Eingriff in die Handlungs-, namentlich die Gewerbefreiheit geht, dürfen Immissionen nicht ?um ihrer selbst willen? begrenzt werden, sondern gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend ihrer Schädlichkeit, das heißt ihrer Einwirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Das Gesetz bezweckt die Abwehr bestehender oder bevorstehender Gefahren und beruht sowohl auf dem Verursacherprinzip als auch insbesondere bei genehmigungsbedürftigen Anlagen auf dem Vorsorgeprinzip.Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sehr anspruchsvoll, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage zu berücksichtigen bzw. zu würdigen sind.
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