Trittschall - Infos und Rechtsberatung
Ist in der Mietwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich und laut zu hören, dann liegt ein Mangel vor, entschied das Landgericht Hamburg (AZ.: 316 S 10/02).
Das Gericht verurteilte den Vermieter zu einer fachgerechten Trittschallisolierung der Decke der Mietwohnung. Grundsätzlich gilt: Durch die Nutzung der Wohnung dürfen die Belange anderer Mieter nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen hingegen unter Mitmietern akzeptiert werden. Die Ruhezeit ist laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen 22.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens, sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr mittags. In dieser Zeit ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Lärm in Ihrer Mietwohnung haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne mit weiteren Auskünften für eine telefonische Beratung zur Verfügung.