Mietgrenze - Infos und Rechtsberatung
Eine "Mietgrenze" im juristischen Sinne existiert nicht. Es handelt sich bei dem laienhaften Begriff der Mietgrenze vielmehr um die Umschreibung der Höchstgrenze des Mietspiegels beziehungsweise um eine Umschreibung der sogenannten Kappungsgrenze. Ein Vermieter darf also nicht willkürlich einen Mietzins festlegen bzw. die Miete unbegrenzt erhöhen. Berechnungsgrundlage dafür, ob sich ein Mietzins im legalen Rahmen bewegt, ist zunächst einmal die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird meistens anhand einer Mietrichtwerttabelle für ein bestimmte Ortschaft (und deren unmittelbarer Umgebung) bestimmt. Im Einzelfall können auch Sachverständigengutachten zur Bewertung einer Mietgrenze herangezogen werden. Diese Korrektive betreffen primär die Ausgangsmiete.
Des weiteren sind bei einer etwaigen Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ( § 558 a BGB) zu beachten, dass eine Nettomiete niemals um mehr als zwanzig Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf und eine Mieterhöhung ohnehin mindestens jeweils ein Jahr unverändert bleiben muss.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!