Kündigung durch den Mieter - Infos und Rechtsberatung
Der Mieter kann einen Mietvertrag immer ohne Grund kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) und die Kündigungsfrist von drei Monaten abzüglich einer Karenzzeit von drei Tagen muss eingehalten werden. Sie beginnt spätestens am dritten Werktag eines Monats und endet zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB).
Entscheidend für die Fristeinhaltung ist immer der Zugang der Kündigung beim Vermieter.
Einzelfragen dazu beantworten Ihnen gern die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch
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