Heizkosten - Infos und Rechtsberatung
Viele Wohnhäuser werden durch eine zentrale Heizungsanlage beheizt.
In diesem Fall ist der Vermieter für das ordnungsgemäße Funktionieren der Heizungsanlage, sowie den Einkauf der Brennstoffe zuständig. Wenn es allerdings um die Frage geht, wie die auftretenden Heizungskosten auf die Mieter verteilt werden, kann es zu Problemen kommen.
Im Gegensatz zu früher, wo die anfallenden Heizkosten nach der Fläche des Wohnraums bemessen wurden, gibt es mittlerweile eine Heizkostenverordnung, die grundsätzlich immer dann gilt, wenn mindestens zwei Wohnungen durch eine zentrale Heizung beheizt werden. Diese Verordnung schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Heizkosten und Heizkostenabrechnungen sind ein ständig wiederkehrendes Thema in der mietrechtlichen Beratungspraxis.
Für unsere erfahrenen Mietrechtsanwälte also eine Standardfrage, die meist schnell am Telefon erledigt werden kann. Dafür sollten Sie zugrunde liegende Unterlagen wie Heizkostenabrechnung und Mietvertrag bereit legen.