Geschäftsraummiete - Infos und Rechtsberatung
Für die Geschäftsraummiete gelten besondere Vorschriften. Einige Regelungen aus dem Wohnraummietrecht werden jedoch auch auf die Geschäftsraummiete angewendet. Insgesamt ist der Wohnraummieter für den Gesetzgeber, aber auch für die Rechtsprechung schutzwürdiger als der Mieter von Geschäftsraum, da bei Wohnraummietverhältnissen der Lebensmittelpunkt des Mieters besonderen Schutz verdient.
Eine verspätete Abrechnung über die Nebenkosten führt nicht zum Ausschluss der Nachforderung wie im Wohnraummietrecht. Auch können dem Geschäftsraummieter umfangreichere Instandhaltungspflichten auferlegt werden.
Kündigt der Vermieter fristlos wegen Zahlungsverzugs und gleicht der Geschäftsraummieter den Rückstand aus, führt dies nicht dazu, dass die Kündigung nachträglich unwirksam wird. Eine Heilung ist damit ausgeschlossen.
Da die Verträge zumeist von den Vermietern vorgefertigt den Mietern zur Unterzeichnung vorgelegt werden, bleibt es nicht aus, dass deren Vertragsbestimmungen häufig die Vermieter begünstigen. Von der Rechtsprechung werden zunehmend solche Klauseln in Formularmietverträgen als unwirksam bewertet, da diese den Geschäftsraummieter unangemessen benachteiligen.
Bei Fragen rund um die Geschäftsraummiete helfen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline weiter. Bitte halten Sie relevante Unterlagen, z.B. den Mietvertrag, zum Telefonat bereit.