Türschloss wechseln: Darf der Mieter einfach das Schloss austauschen?

Die eigenen vier Wände bieten Sicherheit und Geborgenheit. Aber damit ist es ganz schnell vorbei, wenn sich Dritte Zugang zur Wohnung verschaffen können – womöglich noch mit einem passenden Schlüssel. Das kann der Ex-Partner sein, der einen nachgemachten Schlüssel aufgehoben hat oder der Vermieter, der für angebliche Notfälle darauf bestanden hat, einen Schlüssel zu behalten. Dürfen Sie in solchen Fällen einfach das Türschloss austauschen? Diese und weitere Fragen zum Thema „Türschloss wechseln“ beantworten wir Ihnen hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Türschloss in der Mietwohnung: Das Wichtigste im Überblick

Darf ich als Mieter eigenhändig das Türschloss wechseln?

Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die Ihnen verbieten, Ihr Türschloss zu wechseln, sind in aller Regel unwirksam. Es ist dabei vollkommen egal, ob es sich bei Ihrem Wohnungsschloss um ein Einzelschloss oder eine Schließanlage handelt – austauschen dürfen Sie es definitiv. Allerdings müssen Sie die Kosten dafür auch selbst tragen und sollten das alte Schloss unbedingt aufbewahren. Ihr Vermieter kann nämlich von Ihnen verlangen, dass Sie das alte Schloss wieder einsetzen, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.

Handelt es sich bei Ihrem Türschloss um ein Sicherheitsschloss, lohnt sich die Rücksprache mit Ihrem Vermieter. Für den Austausch eines solchen Schlosses muss die Tür aufgebohrt werden. Sie haben dabei nicht nur mit höheren Kosten zu rechnen, sondern auch das Risiko zu verantworten, dass die Haustür dabei Schaden nehmen könnte. Und Sie müssen für sämtliche Kosten aufkommen, die durch den eigenhändigen Wechsel eines Schlosses entstehen.

Kaputtes Schloss in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?

Muss das Türschloss ausgewechselt werden, weil es kaputt ist, also nicht mehr schließt, entscheidet der Einzelfall, wer die Kosten übernehmen muss:

  • Handelt es sich um ein altes Türschloss, das aufgrund von Verschleiß nicht mehr schließt, dann muss der Vermieter für den Wechsel aufkommen. Er trägt nämlich die Verantwortung dafür, dass Sie die Mietwohnung über die gesamte Mietdauer vertragsgemäß nutzen können.
  • Anders verhält es sich, wenn Sie für den Defekt des Türschlosses verantwortlich sind. Haben Sie beispielsweise den Schlüssel gewaltsam im Schloss abgebrochen, dann müssen Sie die Kosten für eine Nottüröffnung und den Einbau eines neuen Schlosses selbst übernehmen.

Die Kosten für einen Schlüsseldienst können vor allem am Wochenende oder nachts ziemlich hoch werden. Der Ausbau eines Sicherheitsschlosses kann dabei durchaus mehrere hundert Euro kosten. Bevor es also zum langwierigen Streit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter kommt, wer die Kosten für den Wechsel eines kaputten Türschlosses zu tragen hat, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.

Schlüssel verloren: Muss ich das Türschloss auswechseln lassen?

Wer kennt es nicht: Die Hosentasche hat ein Loch, der Schlüssel bleibt unbemerkt im Restaurant liegen oder fällt beim Kramen nach dem Zugticket aus der Tasche und taucht nie wieder auf. In solchen Fällen ist es gut, wenn man einen Ersatzschlüssel hat und trotzdem in die Wohnung kommt. Aber was, wenn nicht? Grundsätzlich gilt: Sie als Mieter haben eine vertragliche Obhutspflicht über die Wohnung und alles, was damit zusammen hängt. Also haben Sie auch die Pflicht, aufzupassen, dass keine Schlüssel verloren gehen. Passiert das trotzdem, müssen Sie dafür haften.

Mit anderen Worten: Haben Sie den Hausschlüssel verloren und müssen deswegen das Schloss wechseln lassen, müssen Sie dafür bezahlen. Und das kann unter Umständen richtig teuer werden. Ist in Ihrem Mietswohnhaus nämlich eine Schließanlage verbaut und schließt Ihr Schlüssel nicht nur die Wohnungs-, sondern auch die Haustür und eventuell noch die Garage, dann kann der Austausch dieser Anlage mehrere tausend Euro kosten. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihre Haftpflichtversicherung auch Schlüsselverlust mit abdeckt.


Mehr zum Thema Nottüröffnung:Nottüröffnung durch Schlüsseldienst: Wer übernimmt die Kosten?


Muss ich dem Vermieter den Schlüsselverlust mitteilen?

Wenn Sie Ihren Wohnungsschlüssel verlieren oder er Ihnen gestohlen wird, sollten Sie in jedem Fall Ihren Vermieter informieren. Ob Sie dann einfach einen Schlüssel nachmachen dürfen oder tatsächlich das Schloss oder die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss, hängt von der Sicherheit ab. Wurde Ihre Handtasche inklusive Schlüssel und Ausweis gestohlen, kann der Dieb problemlos nachvollziehen, wo Sie wohnen. Er könnte sich also jederzeit mit dem Schlüssel Zutritt zu Ihrer Wohnung und dem Wohnhaus verschaffen. In einem solchen Fall muss das Schloss dringend ausgewechselt werden.

Haben Sie den Schlüssel einfach nur verloren und gibt es keinen Hinweis darauf, wo er schließt, reicht es eventuell aus, einfach nur einen Ersatzschlüssel nachmachen zu lassen. Diese Entscheidung trifft aber Ihr Vermieter.

Gut zu wissen: Haftung bei nicht gemeldetem Schlüsselverlust

Melden Sie den Verlust Ihres Schlüssels nicht, haften Sie unter Umständen für daraus entstehende Schäden. Ebenso kann Ihr Vermieter Entschädigung für den verlorenen Schlüssel verlangen, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen und bei der Übergabe auffällt, dass ein Schlüssel fehlt.

Darf der Vermieter das Türschloss wechseln?

Sie kommen nach Hause, stehen vor verschlossener Tür und können diese nicht aufschließen? Dann sollten Sie schnell handeln. Ihr Vermieter darf nämlich keinesfalls das Schloss an Ihrer Tür eigenmächtig austauschen. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn er sich aufgrund einer Notsituation Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen und das Schloss aufbrechen lassen musste. Eine solche Notsituation kann ein Brand oder ein Wasserschaden sein. In diesem Fall können Sie Ihrem Vermieter eine kurze Frist setzen, innerhalb der er Ihnen sämtliche Wohnungsschlüssel aushändigen soll. Eine angemessene Frist wäre beispielsweise: "heute bist zehn Uhr".

Darüber hinaus hat Ihr Vermieter kein Recht, das Türschloss auszuwechseln und Ihnen eventuell sogar den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verweigern – nicht einmal nach einer rechtmäßigen fristlosen Kündigung. Das beschloss das Oberlandesgericht Zelle mit einem Urteil vom 16.7.2017. Der eigenmächtige Austausch des Türschlosses durch den Vermieter stellt eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB dar und Sie als Mieter haben einen Anspruch darauf, dass er Ihnen Ihren Besitz wieder einräumt (Az. 2U 63/17).

Tipp: Nicht einfach die Tür aufbrechen!

Was so kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Sollte Ihr Vermieter Ihnen den Zugang zu Ihrer Wohnung verwehren, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen und so schnell wieder in Besitz der Wohnungsschlüssel kommen. Die Tür einfach aufbrechen sollten Sie aber keinesfalls. Denn das würde wiederum eine verbotene Eigenmacht darstellen. Gehen Sie in solchen Fällen also lieber den Weg über die Rechtsantragsstelle des Gerichts.


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