Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr - Infos und Rechtsberatung
Das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) regelt deren rechtliche Rahmenbedingungen. Das Gesetz ist am 21.12.01 in Kraft getreten. Darin waren wichtige Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) enthalten. In Artikel 1 des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr erfolgte die Änderung der Fassung des Teledienstegesetzes (TDG). Das Teledienstegesetz wurde dann im März 07 durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt.
Die ersten beiden Gesetzesentwürfe des EGG erfolgten, um die Richtlinie 2000/31/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) umzusetzen.
Konstituiert wurde vor allem auch das Herkunftslandprinzip. Dieses wurde in § 4 des EGG statuiert. Anwendbar ist daher u.a. deutsches Recht, wenn es sich um in Deutschland niedergelassene Unternehmen handelt.
Für eine abschließende Klärung der Rechtsfragen des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr stehen Ihnen unsere kompetenten Anwältinnen und Anwälte mit Rat zur Seite.