Konkurs Insolvenz - Infos und Rechtsberatung
Seit nunmehr 16 Jahren gilt in Deutschland die Insolvenzordnung, doch immer noch reden viele Menschen von dem Konkurs einer Gesellschaft.
Seit Inkrafttreten war das Insolvenzrecht Gegenstand zahlreicher Änderungen und Änderungsinitiativen. Für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren gilt innerhalb der EU seit 31. 5. 2002 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates der Europäischen Union vom 29. 5. 2000 - ABl. L 160/1 über Insolvenzverfahren (EUInsVO) als unmittelbares, dem nationalen vorgehendes Recht. In Umsetzung dieser Verordnung und von EU-Richtlinien zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten wurden überdies durch das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vom 14. 3. 2003 (abgedruckt z. B. in ZInsO 2003, 311) Art. 102 EGInsO umfassend geändert und die InsO um die §§ 335?358 ergänzt. Erwähnenswert sind im Übrigen die Bestimmungen zum Insolvenzgeld in den §§ 183 ff. SGB III, die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV), die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsNetV).
Bei Fragen zum Thema Insolvenz stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung.