Insolvenzrecht: Alle Infos und Beratung vom Anwalt

Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit führen zwangsläufig in eine Pleite (auch Insolvenz oder Bankrott genannt). Schuldet Ihnen eine Person oder auch eine Firma (im juristischen Vokabular „juristische Person“ genannt) Geld, so sind Sie ein Gläubiger. Kann Ihnen die Firma im Falle einer Pleite das Geld nun nicht mehr zurückzahlen, so regelt das Insolvenzrecht, wie Sie nicht (zwingend) leer ausgehen. Das Insolvenzrecht (oder auch die Insolvenzordnung, „InsO“ abgekürzt) gibt vor, wie ein sogenanntes Insolvenzverfahren abzulaufen hat und ist fester Bestandteil des Zivilrechts. Es macht für Sie aber aber durchaus Unterschiede, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine Firmeninsolvenz handelt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist immer das Begleichen so vieler Schulden wie möglich, dieser Vorgang wird auch als Tilgung bezeichnet.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wichtig für den Prozess ist eine geordnete Abwicklung der Insolvenz, welche von spezialisierten Firmen und Kanzleien begleitet wird. Denn Schulden werden in vorrangige und nachträgliche Forderungen unterschieden. Diese Unterscheidung wird zumeist von Experten festgelegt. Das Ziel einer Insolvenzabwicklung ist entweder die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit von Ihnen als Schuldner oder die größtmögliche Tilgung der Schulden. Wenn bei einer Firmeninsolvenz die Zahlungsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, endet die Tilgung meist in der Auflösung des Unternehmens. Bei Privatinsolvenzen kommt es dagegen zur „Restschuldbefreiung“. Die Gläubiger verzichten hierbei auf einen Teil des ihnen zustehenden Geldes und Sie als Schuldner sind im Anschluss praktisch schuldenfrei.

Je höher die Gesamtschulden oder umfangreicher die Rechtsverhältnisse sind, desto schwieriger ist auch eine geordnete Insolvenzabwicklung. „Rechtsverhältnisse“ sind Verpflichtungen, die mit anderen Personen eingegangen wurden, beispielsweise geschlossene Verträge. Ein insolventes Unternehmen hat wesentlich mehr Verträge als eine Privatperson - angefangen bei Arbeitsverträgen der Mitarbeiter bis hin zu Werksverträgen mit Kunden oder Partnern, und kann zudem auch selbst Gläubiger einer anderen Person sein (wenn zum Beispiel Kunden etwas noch nicht bezahlt haben).

Um dieser Komplexität Herr zu werden, wird ein sogenannter Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser soll dafür sorgen, dass bestehende Verträge entweder erfüllt, gekündigt oder aufgelöst werden, damit jeder Gläubiger einen gerechten Teil erhalten kann. Zudem kümmert sich der Insolvenzverwalter um die Liquidation - also den Verkauf beziehungsweise die Versteigerung von Sachwerten (auch „Insolvenzmasse“ oder nur „Masse“ genannt). Egal ob es sich um eine private Insolvenz oder Geschäftsinsolvenz handelt: der Insolvenzverwalter versucht, so viel Geld wie möglich vom Schuldner zu organisieren. Weigert sich der Schuldner oder hat er nicht genug Wertgegenstände, kann es zudem zu einer Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung kommen. 

Insolvenz in Eigenverantwortung, Wohlverhaltensphase & Privatinsolvenz in 3 Jahren: Alles was Sie wissen müssen

Bei Privatinsolvenzen kommt es häufig aber nicht so weit. Viel mehr begleitet hier ein Fachanwalt für Insolvenzrecht diesen Vorgang und berät den Schuldner juristisch. Eine Privatinsolvenz wird häufig als Insolvenz in Eigenverantwortung durchgeführt. Private Insolvenzen (auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt) kommen in den letzten Jahren immer häufiger vor und besonders in Fällen von plötzlicher Arbeitslosigkeit und gleichzeitiger Schuldenlast auf. Natürliche Personen können – im Gegensatz zu juristischen Personen – aber auf eine Restschuldbefreiung hoffen. Faktisch ist dies ein Erlass von Schulden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens versucht, innerhalb von sechs Jahren seine Schulden bestmöglich abzubezahlen. Diese Zeit nennt wird auch „Wohlverhaltensphase“ genannt. Doch neben dem „Abstottern“ der Schulden gehört noch einiges mehr dazu. Unter anderem müssen alle Vermögenswerte (wozu Onlinekonten wie PayPal, Immobilien, Kunstwerke und Wertgegenstände gehören) komplett vor Gericht offengelegt werden. Ein tiefer Einblick in das Privatleben also. Die zuständigen Gerichte haben auch dementsprechend den Namen „Insolvenzgericht“. Doch auch Vereinfachungen sind möglich. Eine Privatinsolvenz lässt sich auf bis zu drei Jahre verkürzen, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Hierfür sind eine Tilgung von 35% aller Forderungen und eine Kostenübernahme des Verfahrens nötig.


Nach erfolgreichem Abschluss eines Insolvenzverfahrens gilt die sogenannte Gesamtvollstreckung als vollzogen. Die Rechtsverbindlichkeiten sind durch Erfüllung oder Vertragsauflösungen beendet und der Schuldner schuldenfrei oder – im schlimmsten Fall bei juristischen Personen – ist es zu einer Firmenauflösung gekommen. Im Kern ist das Insolvenzrecht daher ein Vollstreckungsrecht ganz eigener Art.

Anwalt für Insolvenzrecht: Beratung per Telefon

Eine Insolvenz ist nie ein einfaches oder gar schnelles Verfahren. Egal ob Sie nun Schuldiger oder Gläubiger sind, Ihnen eine Insolvenz droht oder Sie sich mitten in einer befinden: ein Anwalt kann Ihnen bei diesem kritischen Thema immer helfen. Selbst dann, wenn es Sie nicht persönlich trifft. Was müssen Sie zum Beispiel wissen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt aufgrund einer Firmenpleite einbehält? Was wäre in diesem Fall die richtige Reaktion?

Da eine Insolvenz sich immer extrem einschneidend auf das persönliche Leben auswirkt und oftmals an juristische Feinheiten geknüpft ist, lohnt es sich, direkt Rücksprache mit einem Anwalt zu halten. Das können Sie ganz einfach tun, indem Sie Kontakt mit den selbstständigen Kooperationsanwälten der Deutschen Anwaltshotline aufnehmen. Erfahrene Rechtsanwälte schätzen Ihre individuelle Situation ein und geben Ihnen Rechtsrat, der direkt auf Sie und Ihr Problem zugeschnitten ist.

 

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