Insolvenzkonkurs - Infos und Rechtsberatung
Beide Begriffe beschreiben den Umstand der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Konkurs ist der alte Begriff. Seit der ersten Reform im Jahr 1999 spricht man nur noch vom Insolvenzverfahren. Geregelt ist das Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (insO). Die Gründe, unter denen man einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht stellen muss, sind in der Insolvenzordnung geregelt. Regelungszweck ist einerseits die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger und andererseits soll es für den redlichen Schuldner eine Chance darstellen, sich zu entschulden, d.h. sich von all seinen Verbindlichkeiten nach Abschluss des Verfahrens zu befreien. Die Insolvenzordnung versteht sich damit als Chance.
Das Verfahren selbst ist in Phasen gegliedert:
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- die Insolvenzverwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
- das Schlussverfahren.
Einzelheiten zu den einzelnen Verfahrensabschnitte entnehmen Sie bitte den speziellen Beiträgen.
Bei juristischen Fragen zum Thema Insolvenz (früher Konkurs) sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Insolvenzrecht sprechen. Die im Insolvenzrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen hierzu zur Verfügung.