Immobilienerwerb - Infos und Rechtsberatung
Der Erwerb einer Immobilie bedarf zur rechtlichen Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Eigentümer der Immobilie wird der Erwerber/Käufer nicht schon mit Abschluss des Vertrages, sondern erst mit der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch. Da es beim Immobilienerwerb in der Regel um höhere Summen geht, ist eine anwaltliche Beratung anzuraten.
Bei juristischen Fragen zum Thema Immobilienerwerb sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Immobilienrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.