Historischer Eigentümer - Infos und Rechtsberatung
Wenn eine Eigentumsübertragung stattfindet, wird der vormalige Eigentümer (historischer Eigentümer) nicht einfach entfernt. Vielmehr wird diese Eintragung im Grundbuch dadurch "gelöscht", indem ein Vermerk eingetragen wird, dass die betreffende Eintragung gelöscht ist. Außerdem wird diese "gelöschte" Eintragung der besseren Übersicht halber "gerötet" (rot unterstrichen), auch wenn man dies auf einer Grundbuchablichtung bzw. auf dem heute üblichen elektronischen Grundbuchauszug natürlich nur in schwarz sieht. Dadurch kann verfolgt werden, wer eben der frühere, der historische, Eigentümer war.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Rechtsbeiträge über Immobilienrecht:
Abgeschlossenheitserklärung: Alles was Sie wissen müssen Eigentümergrundschuld - Infos und Rechtsberatung Eigentumsübergang - Infos und Rechtsberatung Grundbuchblatt - Infos und Rechtsberatung Grundbuchüberschreibung - Infos und Rechtsberatung Grundeigentümer - Infos und Rechtsberatung Nießbrauch - Infos und Rechtsberatung