Grundbuchauszug - Infos und Rechtsberatung
Unter Grundbuchauszug versteht man die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Benötigt wird der Grundbuchauszug zum Beispiel für die Beleihungsprüfung bei der Aufnahme eines Darlehens oder vor dem Kauf einer Immobilie bzw. einer unbebauten Liegenschaft. Gemäß § 12 GBO (Grundbuchordnung) ist jedem die Einsicht in das Grundbuch gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dasselbe gilt für die Anforderung eines Grundbuchauszugs (§§ 3 Abs. 1, 12, 12 c GBO).
Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs bzw. der Anforderung eines Grundbuchauszugs hat beispielsweise der Käufer während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks. Ein berechtigtes Interesse wird stets bejaht für den Eigentümer des Grundstücks. Jeder Eigentümer kann persönlich im Grundbuchamt gegen Vorlage seines Ausweises sich einen Grundbuchauszug erstellen lassen oder eine andere Person hierzu bevollmächtigen.
Das Grundbuchamt stellt sowohl beglaubigte wie auch unbeglaubigte Abschriften aus.