Grundbesitzabgabe: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Unter Grundbesitzabgaben sind diejenigen Abgaben zu verstehen, die der Eigentümer einer Immobilie an die Kommune zu leisten hat, in deren Bezirk sich das Grundstück befindet. Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus der Grundsteuer und den Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung zusammen.

Als Grundsteuer wird die Steuer bezeichnet, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Die Gebühren für die Abfallbeseitigung richten sich grundsätzlich nach Art, Umfang und Häufigkeit der Abfallentleerung. Die Kosten, die für die Reinigung der Straßen geltend gemacht werden, hängen generell von der Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, der Straßenart und der Art und Häufigkeit der Reinigung ab. Die Entwässerungsgebühren fallen für die Entsorgung von Schmutzwasser und die Einleitung von Niederschlagswasser an.

Die Zahlung der Grundbesitzabgaben erfolgt im Regelfall vierteljährlich. Auf Antrag kann aber auch eine jährliche Zahlung erfolgen. Gegen die Grundbesitzabgaben kann Widerspruch eingelegt werden, teilweise besteht nach neuer Rechtslage aber auch die Pflicht zur sofortigen Klageerhebung.

Zu beachten ist, dass die Regelungen teilweise ortsabhängig, d.h. von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind. Daher ist bei rechtlichen Fragen zu Art und Höhe der Grundbesitzabgaben die Konsultation eines Rechtsanwaltes angeraten. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können oft direkt in der telefonischen Beratung wichtige Hinweise zur Grundbesitzabgabe geben.