Niederlassungsfreiheit - Infos und Rechtsberatung
Die Niederlassungsfreiheit ist im Geltungsbereich des Grundgesetzes das Recht, sich überall in Deutschland niederlassen zu dürfen, d. h. dort seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz zu nehmen. Es handelt sich hierbei um Artikel 11 Grundgesetz. Auch im Bereich der europäischen Union gibt es eine vergleichbare Regelung, zu finden in den Artikeln 43 - 48 EGV. Die Niederlassungsfreiheit berechtigt zur Aufnahme und Ausübung jeder erlaubten selbstständigen Erwerbstätigkeit von EU-Angehörigen in einem anderen Mitgliedsland, die von einer dort eingerichteten Niederlassung ausgeht.
Eingeschlossen ist auch die Gründung und Leitung von Unternehmen, Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften. Sowohl natürliche, juristische Personen als auch alle sonstigen Gesellschaften können sich auf die Niederlassungsfreiheit berufen, soweit sie Erwerbszwecke verfolgen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!