Mantelübernahme - Infos und Rechtsberatung
Von einer Mantelübernahme spricht man, wenn eine gegründete GmbH ohne laufenden Geschäftsbetrieb von einem Dritten erworben wird. Das Unternehmen geht also keinerlei Tätigkeit mehr nach. Die GmbH ohne Geschäftsbetrieb nennt sich GmbH Mantel. Der GmbH Mantel hat keine werbende Tätigkeit, keine Angestellten, und in der Regel kein Vermögen.
Erwirbt ein anderes Unternehmen oder ein Unternehmer diesen GmbH Mantel entgeltlich oder unentgeltlich, so übernimmt er den GmbH-Mantel. Die Gründe für einen Mantelkauf können z.B. in der Einsparung von Gründungskosten liegen. Nach dem Kauf wird dann neues Kapital zugeführt um wieder eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen.
Wie Sie schon an diesen Vorbemerkungen ersehen können, handelt es sich bei der Mantel GmbH bzw. bei der Mantelübernahme um einen sehr komplexes Feld. Es wäre überaus ratsam, sich im Hinblick auf die damit verbundenen Problematiken anwaltlichen Rat einzuholen.
Die Kooperations-Anwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen hierbei gerne.