Firmenverbund - Infos und Rechtsberatung
Ein Firmenverbund (korrekt: Unternehmensverbund) besteht aus mehreren (mindestens zwei) verbundenen, aber rechtlich selbständigen Unternehmen. Diese Verbindung kann darauf beruhen, dass sie wechselseitig untereinander beteiligt sind, dass sie in Mehrheitsbesitz eines gemeinsamen Trägers stehen, dass sie im Verhältnis zueinander abhängig und herrschend sind oder dass sie Teil eines Unternehmensvertrages sind. Wenn sie unter der Leitung eines herrschenden Unternehmens stehen, liegt ein Konzern vor, für den spezielle rechtliche Vorschriften gelten. Daneben können kartellrechtliche Vorschriften eingreifen.
Auch anderweitig können Unternehmen vereinbaren, allgemein oder für bestimmte Projekte zu kooperieren, z.B. im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften, die auf Großbaustellen gebildet werden. Diese Gemeinschaften können rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes u.U. selbst klagen und verklagt werden.
Ihre konkreten Fragen zum Firmenverbund beantworten Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch.