Verlobung - Infos und Rechtsberatung
Die Verlobung ist ein Vertrag von Mann und Frau, in dem sie sich versprechen, dass sie in naher Zukunft die Ehe eingehen werden.
Es besteht keine konkrete Form wie dieser Vertrag gestaltet sein soll. Auch ist im Vergleich zu anderen Verträgen dieser auf die Rechtsfolge gerichtet nicht erzwingbar. Allerdings werden bei der Auflösung einer Verlobung bestimmte Folgen geregelt. Dies wären zum Beispiel die Rückgabe von Geschenke, die aufgrund des Heiratsversprechens getätigt wurden, z.B. persönliche Goldgeschenke oder Immobilien. Auch können Schadensersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Partner bestehen.
Die Voraussetzungen sind streng und es ist der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen.
Früher gab es für die Verlobte Kranzgeld. Dabei handelte es sich um eine Entschädigung, wenn sie vor der Eheschließung einen Geschlechtsverkehr mit dem Verlobten eingegangen ist. Dies gibt es nicht mehr.
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