Vaterschaftsanerkennung: Vor oder nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen?

Bekommt ein verheiratetes Paar ein Kind, so wird der Ehemann in Deutschland automatisch zum gesetzlichen Vater des Kindes. Anders verhält es sich allerdings, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Damit der leibliche Vater des Kindes auch rechtlicher Vater werden und seine Rechte und Pflichten wahrnehmen kann, muss er die Vaterschaft zunächst anerkennen lassen. Wie das funktioniert und welche Pflichten mit einer Vaterschaftsanerkennung einhergehen, erläutert der folgende Ratgeber.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Vaterschaftsanerkennung: Das Wichtigste im Überblick

Wann kann ich Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen?

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht immer nötig. Sind Sie mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet, können Sie sich die Vaterschaftsanerkennung und den dazu nötigen Behördengang sparen, denn: Der Ehemann ist immer der rechtliche Vater des in der Ehe geborenen Kindes.

Sind Sie allerdings nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet, verhält es sich anders: Sie werden nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes, sondern müssen die Vaterschaft erst anerkennen lassen. Ebenso ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig, wenn:

  • die Ehe zur Mutter zum Zeitpunkt der Geburt bereits rechtskräftig aufgehoben oder geschieden wurde.
  •  die bisherige Vaterschaft durch eine sogenannte Vaterschaftsanfechtung vom Gericht aufgehoben wurde.
  • der Ehemann der Kindesmutter 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstarb.

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, müssen Sie nicht erst warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist. Eine Vaterschaftsanerkennung ist vor der Geburt möglich, im Rahmen der Geburtsbekundung aber auch jederzeit später. Einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung müssen Sie übrigens nicht stellen. Für die Anerkennung ist eine öffentliche Beurkundung nötig.

Vorteile der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt

Die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen zu lassen, ist nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll. Sind Sie bereits zum Zeitpunkt der Geburt als Vater beurkundet, so können Sie nach § 1594 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Die Vaterschaft können Sie auch jederzeit nach der Geburt erst anerkennen, allerdings wird dann ein zusätzlicher Gang zur Behörde nötig, denn Sie müssen sich nachträglich auch in die Geburtsurkunde des Kindes eintragen lassen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Vaterschaftsanerkennung?

Für die Vaterschaftsanerkennung ist nach § 1597 BGB eine öffentliche Beurkundung notwendig. Das bedeutet, dass es mit dem Ausfüllen eines Formulars nicht einfach getan ist. Sie müssen persönlich – bestenfalls gemeinsam mit der Mutter des Kindes – zu einer dafür zuständigen Stelle gehen, beispielsweise zum Standesamt. Zwar ist die Anerkennung der Vaterschaft eine einseitige Erklärung von Ihnen dahingehend, dass Sie das Kind als Ihres anerkennen, doch ist die Zustimmung der Mutter nach §1595 Abs. 1 BGB notwendig, damit die Anerkennung wirksam werden kann.

    Möchten Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen lassen, müssen Sie statt der Geburtsurkunde des Kindes den Mutterpass vorlegen. Die Zustimmung der Mutter ist für die Anerkennung der Vaterschaft unbedingt notwendig. Weigert sich die Mutter Ihres Kindes, der Vaterschaftsanerkennung zuzustimmen, können Sie beim Familiengericht eine Vaterschaftsfeststellung erwirken. Dafür müssen Sie einen Vaterschaftstest machen.

    Erforderliche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung

    • Ihren Personalausweis und den der Mutter
    • Ihre Geburtsurkunde
    • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige der Klinik (bei Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt des Kindes)
    • Mutterpass (bei Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes)

    Erforderliche Unterlagen für die Zustimmung der Mutter

    • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

    Umgekehrt können Sie sich natürlich auch weigern, eine Vaterschaft anzuerkennen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie nicht der leibliche Vater des Kindes sind. In diesem Fall muss die Mutter beim Familiengericht eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen.

    Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder Jugendamt?

    Für die Vaterschaftsanerkennung ist eine sogenannte öffentliche Beurkundung nötig. Diese müssen Sie gegenüber einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf. Solche Stellen sind:

    • Standesamt
    • Jugendamt
    • Amtsgericht
    • Notar

    Je nach Einrichtung und Zeitpunkt fallen aber unterschiedliche Kosten an. Vor der Geburt ist die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland kostenfrei. Erkennen Sie die Vaterschaft erst nach der Geburt des Kindes an, muss die Geburtsurkunde geändert werden, da in dieser bisher nur die Mutter eingetragen ist. Die Änderung der Geburtsurkunde ist nicht kostenfrei. Für die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt fallen etwa 30 Euro an. Einige Jugendämter verlangen für die nachträgliche Vaterschaftsanerkennung keine Gebühren.

    Tipp: Vaterschaft gleich beim Standesamt anerkennen lassen

    Wo Sie die Vaterschaftsanerkennung für Ihr Kind beurkunden lassen, ist an sich egal. Doch müssen Sie in jedem Fall die beglaubigten Abschriften am Ende dem Standesamt übergeben. Lassen Sie Ihre Vaterschaft also gleich am Standesamt anerkennen, sparen Sie sich einen Behördengang und damit Aufwand.

    Wie hängt die Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerecht und Umgangsrecht zusammen?

    Ist die Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet – also ledig – und erkennen Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind an, ändert sich bezüglich des Sorgerechts erstmal nichts. Eine ledige Mutter erhält grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Möchten Sie Anteil am Sorgerecht haben, müssen Sie gemeinsam mit der Mutter eine öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung für das gemeinsame Sorgerecht abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung hängt also nicht mit Sorgerecht oder Umgangsrecht für Ihr Kind zusammen.

    Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Vaterschaftsanerkennung?

    Aus der Vaterschaftsanerkennung ergibt sich zwar kein automatisches Sorgerecht für das Kind, doch erlangt das Kind dadurch einige Vorteile. Im Falle Ihres Ablebens hat Ihr Kind Anspruch auf Ihr Erbe sowie gegebenenfalls auf Waisenrente. Ebenso kann es über den Vater in eine vergünstigte Familienversicherung aufgenommen werden. Sie sind Ihrem Kind gegenüber außerdem zu Unterhalt verpflichtet. Die Anerkennung der Vaterschaft verschafft Ihrem Kind – und damit auch der Mutter – also eine rechtliche und finanzielle Absicherung und bietet dem Kind einen sicheren Rahmen für das Aufwachsen.

    Wer kann die Vaterschaftsanerkennung verweigern?

    Für die Anerkennung der Vaterschaft sind eine öffentliche Beurkundung und die Zustimmung von Mutter und Vater notwendig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sowohl die Mutter als auch der Vater die Vaterschaftsanerkennung verweigern können.

    Gemäß des Abstammungsrechts kann eine Mutter verschiedene Gründe dafür haben, dass sie einer Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt. Sie sorgt sich eventuell um das Wohl des Kindes oder möchte nicht, dass ihr Kind Kontakt zum biologischen Vater hat. Sollte die Mutter Ihres Kindes einer Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmen wollen, müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Darin müssen Sie begründen, warum die Anerkennung der Vaterschaft dem Wohl Ihres Kindes dient. Das Familiengericht wägt dann die Ihre Argumente gegen die Beweggründe der Mutter ab. In einem solchen Rahmen können Sie auch einen Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter erzwingen. Hat Ihre Klage auf Vaterschaft Erfolg, kann das Gericht Sie zum rechtlichen Vater erklären.

    Umgekehrt können auch Sie die Vaterschaftsanerkennung verweigern, wenn Sie denken, dass Sie nicht der biologische Vater des Kindes sind. Auch können Sie einen Vaterschaftstest verweigern, sollte die Mutter diesen von Ihnen verlangen. Reicht die Mutter des Kindes dann aber eine Vaterschaftsklage beim Gericht ein und veranlasst der Richter einen Beweisbeschluss, kann der Vaterschaftstest – auch Abstammungsgutachten genannt – mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. In diesem Fall können beispielsweise Polizisten Sie zu einem Labor bringen und den Test somit erzwingen. Ist der Test positiv, gilt die Vaterschaft als festgestellt und Sie werden unterhaltspflichtig für das Kind.

    Gut zu wissen: Rechtlicher Vater muss nicht biologischer sein

    Für die Vaterschaftsanerkennung ist es grundsätzlich unerheblich, ob Sie tatsächlich der biologische Vater des Kindes sind. Auch wenn Sie das Kind nicht gezeugt haben, die Verantwortung als rechtlicher Vater aber übernehmen wollen und die Mutter dem zustimmt, können Sie die Vaterschaft anerkennen lassen – so zum Beispiel in Patchwork-Familien.

    Kommt ein neuer Partner ins Spiel, haben biologische Väter unter Umständen das Nachsehen. Ihre Rechte im Kampf um die rechtliche Vaterschaft stärkt allerdings ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. April 2024 (1 BvR 2017/21). Das Gericht stellte fest: Das geltende Familienrecht zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch den leiblichen Vater ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

    In diesem Fall hatten sich die unverheirateten Eltern eines Kindes kurz nach dessen Geburt getrennt und die Mutter stimmte der Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters nicht zu. Stattdessen erkannte sie ihren neuen Partner als rechtlichen Vater des Kindes an – jedoch erst, nachdem der Kläger bereits die Feststellung seiner Vaterschaft beantragt hatte.

    Das aktuelle Gesetz soll bis zum 30. Juni 2025 neu geregelt werden. Zukünftig könnte der Gesetzgeber 2 rechtliche Väter zulassen oder leiblichen Vätern zumindest bessere Möglichkeiten einräumen, die rechtliche Vaterschaft durchzusetzen.

    Kann ich die Vaterschaftsanerkennung zurückziehen?

    Liegt innerhalb eines Jahres nach Ihrer öffentlichen Beurkundung der Anerkenntnis nicht die notwendige Zustimmungserklärung der Mutter vor, können Sie Ihre Anerkennung widerrufen.

    Haben Sie die Vaterschaft für ein Kind bereits wirksam anerkannt und bekommen im Nachhinein Zweifel daran, dass Sie der leibliche Vater des Kindes sind, können Sie die Vaterschaftsanerkenntnis zwar nicht widerrufen, aber gemäß § 1600 BGB anfechten. Das geht innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vaterschaftsanerkennung. Über diese Anfechtungsklage entscheidet dann wieder das Familiengericht. Wird vom Gericht rechtskräftig festgestellt, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind, entfällt für Sie nach § 1599 BGB auch die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt.

    Gibt es ein Muster oder ein Formular für die Vaterschaftsanerkennung?

    Für eine Vaterschaftsanerkennung reicht es leider nicht aus, ein Formular oder einen Antrag auszufüllen – daher gibt es auch keinen Musterantrag, der Ihnen den Behördengang erspart oder Papierkram erleichtert. Die persönliche Vorstellung und Erklärung und damit zusammenhängend die öffentliche Beurkundung ist für eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft dringend notwendig.


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