Unterhaltstabelle - Infos und Rechtsberatung
Für die Berechnung von Kindesunterhalt wurden Leitlinien und Unterhaltstabellen entwickelt, die in Absprache mit mehreren Richtern unterschiedlicher Oberlandesgerichte bei den jeweiligen zuständigen Oberlandesgerichten festgesetzt wurden. Diese Richtlinien dienen zur Vereinfachung der Berechnung des Unterhalts. Bekannt als Unterhaltstabelle ist besonders die Düsseldorfer Tabelle. Die Richtlinien dienen zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtsprechungen zur Höhe des Unterhalts.
Die Tabelle ist nach Altersstufen und Einkommensgruppe aufgebaut, um den Barunterhalt des Elternteils festzulegen. Doch nicht nur der Unterhalt für das Kind ist darin geregelt, sondern auch die des Ehegattenunterhalts.
Dabei wird eine konkrete Berechnung als Beispiel aufgelistet. Ferner sind darin auch der Selbstbehalt und auch Mängelfälle enthalten.
Aktualisiert wird die Unterhaltstabelle alle zwei Jahre.
Für mehr Informationen rund um das Thema Unterhaltstabelle wenden Sie sich einfach an die Deutsche Anwaltshotline! Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne telefonisch oder per Email.