Härtefallscheidung - Infos und Rechtsberatung
In der Regel ist nach deutschem Scheidungsrecht zunächst ein Trennungsjahr einzuhalten, bevor die Scheidung der Ehe beantragt werden kann. Den Partnern soll ein Jahr der Überlegung eingeräumt werden, bevor sie eine so weit reichende Entscheidung treffen.
Von diesem Grundsatz macht die so genannte "Härtefallscheidung" eine Ausnahme. Als absolute Ausnahme von dem Grundsatz des einen Jahres Trennung, wird diese Verkürzung sehr eng ausgelegt.
Danach kann sich ein Partner, wenn ganz schwerwiegende Gründe vorliegen, bereits dem Ablauf eines halben Jahres Trennung den Scheidungsantrag einreichen. Die Gründe, die dafür vorliegen müssen, müssen das Maß des Erträglichen weit überschreiten. Es genügt z.B. nicht, dass ein Ehepartner "bloß" fremd geht oder sich die Partner permanent streiten, das ist sozusagen die "normale" Härte. Außergewöhnlich ist die Härte etwa bei häuslicher Gewalt, wiederholter verbaler Gewalt usw. Zu beachten ist natürlich dabei auch, dass der Partner, der das Vorliegen solcher schwerwiegenden Gründe behauptet, dieses auch beweisen muss, was die Angelegenheit erheblich erschwert.
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