Familienstreit - Infos und Rechtsberatung
Früher hatte der Ehemann auch die körperliche Herrschaft über die ihm angetraute Ehefrau. Es herrschte die so genannte "Schlüsselgewalt", die dem Ehemann umfassende Rechte einräumte. Gesellschaftlich meinte dies in der Regel auch, die körperliche Herrschaft des Ehemannes über die -Frau.
Am 01.01.2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurden die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Opfer von Gewalttaten verbessert. Insbesondere sollten damit Frauen und Kinder geschützt werden, die häufig die Opfer häuslicher Gewalt im Zuge von Familienstreitigkeiten sind. Nach dem Motto "Schläger geht, das Opfer bleibt" kann durch eine Eilanordnung vor Gericht durchgesetzt werden, dass die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet, in Ausnahmefällen auch dauerhaft, dem Opfer zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Damit müssen Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben, oder von ihr bedroht sind, nicht mehr den gemeinsamen Haushalt verlassen und bei Bekannten / Verwandten oder in einem Frauenhaus Zuflucht suchen.
Auch bei anderen Belästigungen, wie z.B. Telefonterror und Nachstellungen (stalking), können Zivilgerichte untersagen, sich der Betroffenen oder deren Wohnung zu nähern, sie weiterhin anzurufen oder sie anders zu belästigen. Verstößt ein Täter gegen diese gerichtlichen Anordnungen, macht er sich strafbar! Das Gesetz sieht in diesem Fall Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Haben Sie weitere Fragen? Die Experten der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne weiter.