Familiengesetz - Infos und Rechtsberatung
Ein eigenständiges Familiengesetz gibt es in Deutschland nicht. Die familienrechtlichen Vorschriften finden sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das BGB regelt die familienrechtlichen Belange nur ganz rudimentär; die meisten familienrechtlichen Grundsätze sind von der Rechtsprechung entwickelt worden. Einzelfragen wie etwa die Höhe eines Unterhaltsanspruchs sind im BGB nicht geregelt. Auf Grundlage der Rechtsprechung und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichtes, wird der zu zahlende Unterhalt ermittelt. Bei der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien handelt es sich weder um Gesetze, noch um Verordnungen, so dass letztlich in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob der errechnete Unterhalt verhältnismässig und angemessen ist.
Das Familienrecht unterlag, entsprechend dem gesellschaftlichen Wandel, mehreren einschneidenden Reformen.
Die erste einschneidende Reform kam 1977 mit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Rahmen der Ehescheidung. Es wurde ersetzt durch das Zerrüttungsprinzip.
Eine weitere weitgreifende Reform erfuhr das Familienrecht 2008 durch Änderung im Rahmen des Unterhaltsrechtes; hier insbesondere dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mütter.
Zum 01.09.2009 sind nunmehr das neue Familienverfahrensgesetz (FamFG) sowie Änderungen im Bereich des Zugewinnausgleichsanspruches und des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten.
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