Erziehungsberechtigung: Definition, Rechte und Pflichten

Die Erziehungsberechtigung ist ein Grundrecht. Dieses steht in erster Linie den Eltern eines Kindes zu und berechtigt diese, die eigenen Kinder unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu erziehen. Verankert ist dieses Recht in Artikel 6 des Grundgesetzes (GG). Der Artikel besagt auch, dass Kinder nur in besonderen Fällen von ihren Familien getrennt werden dürfen – etwa wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder das Kindeswohl in Gefahr ist.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste zur Erziehungsberechtigung

Erziehungsberechtigt sind: Zuallererst die Eltern. Bei Trennung oder Scheidung gelten aber besondere Regeln.

Erziehungsberechtigung übertragen: Für Veranstaltungen können Sie die Erziehungsberechtigung an eine volljährige Person übertragen.

Erziehungsberechtigung Stiefeltern: Je nach Vereinbahrung mit Ihrem Expartner darf Ihr neuer Partner sich in kleine Entscheidungen des Alltags einmischen.

Wer ist erziehungsberechtigt?

Häufig ist auf den ersten Blick nicht immer ganz ersichtlich, wer nun genau erziehungsberechtigt ist. In den allermeisten Fällen ist es aber zumindest die Mutter des Kindes. Sie verliert ihre Erziehungsberechtigung nur, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist oder sie ihr Kind zur Adoption frei gibt. Ansonsten ist sie erziehungsberechtigt.

Beim Vater des Kindes sieht es schon wieder anders aus. Dann kommt es nämlich zunächst einmal darauf an, ob das Kind ehelich geboren wurde, oder eben nicht. Ist das Kind ehelich geboren sind automatisch beide Eltern erziehungsberechtigt, da hier davon auszugehen ist, dass der Ehemann auch der Vater ist.

Exkurs: Wann sind Sie dem Gesetz nach überhaupt Vater?

Damit Ihre Vaterschaft vor dem Gesetz und damit bei der Erziehungsberechtigung eine Rolle spielt, muss eine der folgenden 4 Situationen zutreffen:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet
  • Sie haben die Vaterschaft anerkannt
  • Sie haben das Kind adoptiert
  • Ihre Vaterschaft wurde gerichtlich festgestellt

Bei unehelich geborenen Kindern muss die Vaterschaft erst beantragt beziehungsweise bestätigt werden. Das kann die Mutter tun, indem sie in die Geburtsurkunde des Kindes auch den Vater als solchen eintragen lässt. Aber auch der Vater kann die Erziehungsberechtigung beantragen. Weigert sich die Mutter aber dagegen, dass der Vater auch erziehungsberechtigt ist, müssen die Gerichte entscheiden.

Komplizierter wird die Sache dann, wenn die Mutter einen neuen Partner hat. Ab wann ist der Partner dann auch erziehungsberechtigt und wie weit darf er gehen? Wie fast immer in der Justiz lautet die Antwort: Es kommt darauf an.

Erziehungsberechtigung Lebensgefährte: Das dürfen Stiefeltern

Teilen Sie sich mit dem Vater oder der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht und heiraten Sie erneut, ist natürlich auch Ihr neuer Partner oder Ihre Partnerin in die Erziehung Ihres Kindes miteinbezogen. Inwieweit er dann tatsächlich erziehen darf, kommt immer auf die Situation an. Ihr neuer Partner darf zum Beispiel bei kleineren Entscheidungen des Alltags auch den Ton angeben, wenn Sie gerade nicht erreichbar oder in der Nähe sind. Er darf zum Beispiel selbst entscheiden, ob Ihr Kind nun eine lange Hose anziehen soll, oder eine kurze Hose ausreicht.

Bei gravierenderen Entscheidungen, wie zum Beispiel auf welche Schule Ihr Kind gehen soll, hat Ihr neuer Partner aber kein Mitspracherecht. Egal ob Sie sich mit dem leiblichen Vater oder der Mutter das Erziehungsrecht teilen oder nicht. Teilen Sie sich das Sorgerecht, hat der jeweils andere Elternteil aber jederzeit das Recht zu wissen, was mit seinem Kind passiert und muss bei eben jenen gravierenden Entscheidungen mitbestimmen dürfen. Es ist dann an Ihnen beiden, einen Konsens zu finden.

Erziehungsberechtigung nach Scheidung: Welche Regelungen gelten?

Lassen Sie sich scheiden, hat das natürlich großen Einfluss auf das Leben Ihres gemeinsamen Kindes. Trotz aller Differenzen und eventuellen Streitigkeiten müssen Sie bei Dingen, die Ihr Kind betrifft, aber an einem Strang ziehen. So sieht es auch der Gesetzgeber: Grundsätzlich haben beide Elternteile das Sorgerecht für ihr Kind. Egal, bei wem Ihr Nachwuchs letztendlich wohnt. Das bedeutet aber nicht, dass Entscheidungen des täglichen Lebens prinzipiell in Harmonie und Eintracht von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen und mitgetragen werden müssen. Lebt das Kind bei Ihnen, liegen eben diese kleinen Entscheidungen des Alltags auch dort.

Anders verhält es sich bei schwerwiegenden Entscheidungen, die den Lebensweg des Kindes maßgeblich beeinflussen können. Zum Beispiel, welche Schule es besucht oder ob es operiert werden sollte.

Anders verhält es sich, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine erziehungsberechtigt ist. Dazu müssen Sie im Falle der Scheidung einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim zuständigen Familiengericht stellen. Dort wird zunächst geprüft, ob das auch dem Kindeswohl entspricht – denn dieses hat für die Gerichte in aller Regel oberste Priorität. Das bedeutet auch, dass der Umgang mit dem Kind auch für den Elternteil, der nicht erziehungsberechtigt ist, möglich ist. Das regelt § 1626 BGB. Natürlich kann es Gründe geben, warum er Umgang zum Vater oder der Mutter eingeschränkt ist oder im äußersten Fall ganz verboten ist. Das ist jedoch im Rahmen dieses Ratgebers kaum für jeden Einzelfall zu erklären. Am Telefon kann ein selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline unter der Nummer  0900-1875003816* Ihre Situation einschätzen und Ihnen weiterhelfen zu Ihrem Recht zu kommen.

Erziehungsberechtigung übertragen

Sie können die Erziehungsberechtigung für eine minderjährige Person auch an eine volljährige übertragen. Das ist vor allem zu empfehlen, wenn Sie erziehungsberechtigt sind und Ihr Schützling in die Disco oder auf ein Konzert möchte. Die von Ihnen benannte Person ist dann Ansprechpartner und Verantwortlicher für diese Zeit. Das hat für Sie vor allem den Vorteil, dass Sie rechtlich abgesichert sind. Aber auch Veranstalter kontrollieren verstärkt, ob Minderjährige bei relevanten Veranstaltungen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind. Tun sie das nämlich nicht, drohen ihnen im Falle einer Kontrolle durch die Polizei empfindliche Strafen.

Am besten übertragen Sie die Erziehungsberechtigung schriftlich mit einem dafür vorgesehenen Formular. Dieses muss die Person, die Sie als Erziehungsberechtigten auserkoren haben, bei sich führen und im Bedarfsfall vorzeigen. Häufig finden Sie das Benötigte Formular auf der Website des Veranstalters.

In etwa entspricht es diesem Muster für einen Erziehungsberechtigungsschein:

Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung
(nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)
Der/die Personenberechtigten (Eltern):
Name : __________________________________________________
Vorname: __________________________________________________
Straße: __________________________________________________
Wohnort: __________________________________________________


Hiermit übertragen wir, die Erziehungsaufgaben für unsere Tochter / unseren Sohn _____________________________________________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum) für die Veranstaltung __________________________ (Bezeichnung der Veranstaltung) am ______________ (Datum)
der nachfolgend genannten Person:
Name : __________________________________________________
Vorname: __________________________________________________
Straße: __________________________________________________
Wohnort: __________________________________________________
 

Ort, Datum (Unterschriften der Personensorgeberechtigten)

Ort, Datum (Unterschrift Begleitperson)

 

Achtung: Die Personensorgeberechtigten tragen die Verantwortung bei der Auswahl der Aufsichtsperson. Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig und objektiv in der Lage sein, den anvertrauten Jugendlichen zu leiten und zu lenken. Sie muss außerdem nüchtern und während der gesamten Aufsichtszeit am Veranstaltungsort anwesend sein. Die Übertragung der Erziehungsberechtigung kann nur für den jeweiligen Abend erfolgen. Die Übertragung der Erziehungsberechtigung auf den Veranstalter oder Beschäftigte (Personal) ist verboten!

 

Grenzen der Erziehungsberechtigung:

Doch das Erziehungsrecht hat auch Grenzen, denn das Recht des Kindes auf freie Entfaltung nach Artikel 2 GG ist zu beachten und respektieren. So können die Eltern die Interessen des Kindes nicht willkürlich übergehen, da das Kind den Schutz der Persönlichen Entfaltungsmöglichkeit genießt. Dabei ist stets abzuwägen und natürlich die wachsende Einsichtsfähigkeit eines Kindes zu berücksichtigen. So hat ein Kleinkind andere Interessen und Einsichtsfähigkeit als ein Kind wachsenden Alters. Neben dem Elternerziehungsrecht hat auch der Staat ein Erziehungsrecht, was insbesondere in Kindergärten und Schulen ausgeübt wird.

Auch menschlich sind den Eltern natürlich Grenzen gesetzt. Fühlen sich Eltern überfordert haben sie die Möglichkeit und auch einen Aspruch auf staatliche Erziehungshilfe. Diese ist im Sozialgesetzbuch VIII geregelt.


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