Anlage U - Infos und Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen zum Thema Anlage U sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht oder Familienrecht sprechen.
Die Anlage U zur Einkommenssteuererklärung erlaubt die steuerliche Geltendmachung von Unterhalt an getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen. Der Unterhalt für Kinder ist hierüber nicht absetzbar.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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