Erblasser - Infos und Rechtsberatung
Erblasser ist die Person durch deren Tod der Erbfall eintritt und die anderen Personen ein Erbe oder Nachlassschulden hinterlässt.
Der Erblasser kann zu Lebzeiten frei bestimmen, wer sein Erbe werden soll, welche Personen mit einem Vermächtnis bedacht werden, wie sein Erbe aufgeteilt werden soll, wer Testamentsvollstrecker werden soll und wie er bestattet werden will. Er ist nicht verpflichtet, die gesetzlichen Erben zu seinen Erben zu bestimmen. Macht er von seinem Recht Gebrauch, selbst zu bestimmen, wer sein Erbe werden soll, kann er ein eigenhändiges oder notarielles Testament verfassen oder einen Erbvertrag schließen. Der Erblasser kann dabei die gesetzlichen Erben übergehen, was dann zu Pflichtteilsansprüchen der gesetzlichen Erben führen kann.
Für ein Testament gelten Formvorschriften, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit des Testaments führen können. Laienhafte Formulierungen des Erblassers in eigenhändig verfassten Testamenten führen häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und dazu, dass der wahre Wille des Erblassers vom Gericht erforscht werden muss, der wahre Wille nicht berücksichtigt wird oder ein Testament unwirksam ist.
Der zukünftige Erblasser sollte sich von einem im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Fragen zum Erbrecht beantworten die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.