Betriebsverfassungsgesetz - Infos und Rechtsberatung
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthält Regelungen zur Bildung von Betriebsräten, zur Betriebsratswahl und Amtsführung des Betriebsrates sowie zur Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es gilt hier der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Der Betriebsrat wirkt in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheit des Betriebes mit. In einigen Bereichen (zwingende Mitbestimmung) kann der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrates tätig werden. Dies gilt beispielsweise für Fragen der Betriebsordnung, Anordnung von Überstunden, Änderung von Schichtplänen u. ä.. Wird hier innerbetrieblich keine Einigung gefunden, muss eine sogenannte Einigungsstelle einberufen werden, in der dann über die Thematik verhandelt wird.
Durch Betriebsvereinbarungen können Arbeitgeber und Betriebsrat Regelungen aufstellen, die automatisch für alle Mitarbeiter des Betriebes gelten.
Weiterhin bestehen wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Bereich der Kündigung. So ist eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates erfolgte Kündigung unwirksam.
Bei Betriebsänderungen und Betriebsschließungen kann der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln, um die negativen Folgen für die Belegschaft abzumildern.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz können Ihnen die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen einer Telefonberatung oder per E-Mail dessen komplexe Regelungen erläutern und weitere Hinweise geben.