Trennungsentschädigung: Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Unter Trennungsentschädigung versteht man die zusätzlichen Bezüge von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst die aus dienstlichen Gründen nicht am Wohnort ihrer Familie wohnen können.
Wie hoch ist die Trennungsentschädigung?
Die Trennungsentschädigung stellt einen Ausgleich für die aufgrund der Ortsverschiedenheit entstehenden höheren Lebenshaltungskosten dar. Die Regelungen finden sich im Einzelnen in der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO). Trennungsentschädigung wird gewährt bei Versetzung aus dienstlichen Gründen, Abordnung aus dienstlichen Gründen oder bei Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung. Während der ersten 14 Tage beträgt die Trennungsentschädigung gegenwärtig 44.-- EUR pro Tag (Trennungsreisegeld), danach 7,-- EUR bzw. 9,-- oder auch 14,-- EUR bei getrennter Haushaltsführung mit dem Ehepartner.
Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn die Abwesenheit von der Wohnung bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln mehr als zwölf Stunden betragen würde. Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist auch dann nicht zuzumuten, wenn für das Zurücklegen der Strecke mehr als 3 Stunden für Hin- und Rückfahrt benötigt würden.
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Bei Fragen zur Trennungsentschädigung berät Sie ein im Beamtenrecht erfahrener Anwalt meist in wenigen Minuten. Er kann Ihnen auf Wunsch auch Tipps zur Antragstellung geben.