Ruhegehalt - Infos und Rechtsberatung
Das Ruhegehalt ist eine Pension bzw. Rente, die nur und ausschließlich Beamte und Richter erhalten.
Die gesamte Altersversorgung von Beamten ist im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Ruhegehalt erhält ein Beamter, wenn einer der beiden in § 4 BeamtVG genannten Fälle vorliegt: Er muss entweder von dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben oder der Eintritt in den Ruhestand muss aufgrund einer Dienstunfähigkeit erfolgen, die infolge einer Beschädigung bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes und ohne grobes Verschulden des Beamten, also insbesondere bei einem Dienstunfall, eingetreten ist. Die Leistung wird nur an Ruhestandsbeamte erbracht. Wenn ein Beamtenverhältnis durch Entlassung endet, besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt.
Die spezialisierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen stehen Ihnen bei Fragen zu dem Thema Ruhegehalt gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.