Beihilferecht - Infos und Rechtsberatung
Häufig hören wir Fragen zum Beihilferecht.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für das Beihilferecht. Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und sogar zur Früherkennung von bestimmten Krankheiten gezahlt.
Für die Notwendigkeit einer solchen Aufwendung entscheidet die sogenannte Festsetzungsstelle. Zur Beihilfe berechtigt sind Beamten, Richter, ausgeschiedene Berufssoldaten als auch Soldaten auf Zeit in bestimmten Fällen. Auch Kinder Verstorbener können im Einzelfall beihilfeberechtigt sein.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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