befristete Untersagung - Infos und Rechtsberatung
Nach den Regelungen der Landesplanungsgesetze können raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zeitlich unbefristet untersagt werden, wenn sie den Zielen der Raumordnung entgegenstehen. Eine zeitlich befristete Untersagung ist möglich, wenn zu befürchten ist, dass die Verwirklichung des Vorhabens der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung entsprechender Planungsgrundlagen unmöglich macht oder wesentlich erschwert.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, können Ihnen unsere Anwälte in einer Auskunft per Telefon oder E-Mail gerne weitere Erläuterungen geben.
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