Baugebührenordnung - Infos und Rechtsberatung
Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen ist im Landesrecht angesiedelt. Sie regelt die Erhebung von Gebühren, welche die öffentliche Hand gegenüber einer Person für verfahrensrechtliche Handlungen auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts erheben darf. Hierzu gehören Amtshandlungen bezüglich: Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Erteilung von Vorbescheiden; Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, Baulasten; Bauzustandsbesichtigungen; Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes; Bescheinigungen nach dem Baugesetzbuch und dem Wohnungseigentumsgesetz; Fliegende Bauten, Typengenehmigung; Zustimmung im Einzelfall; Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und von Prüfsachverständigen; Genehmigung zur Errichtung, zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung baulicher Anlagen oder zur Begründung von Sondereigentum gemäß §§ 172 und 173 BauGB; Sonstige Amtshandlungen; Sachverständigenkosten; Überlassen von Zeichnungen oder Berechnungen aus einer Bauakte (Benutzungsgebühr); Erfolglose Widerspruchsverfahren.
Bei Fragen zur Baugebührenordnung stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Baurecht gerne beratend zur Seite.