Fahnenmast - Infos und Rechtsberatung
Zwar ist die Errichtung eines Fahnenmastes nach den Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer in der Regel ein genehmigungsfreies Vorhaben, dennoch ist im Baurecht allerdings das allgemeine Rücksichtnahmegebot im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis zu beachten.
Hiernach wäre bspw. die Errichtung eines hohen Fahnenmastes direkt an der Grundstücksgrenze aufgrund der Geräusch- und Lichteinwirkungen auf das benachbarte Grundstück oftmals unzulässig, da es dem Eigentümer in der Regel zumutbar ist, den Fahnenmast an einer weniger störenden Stelle seines Grundstücks aufzubauen. In den Wappen- und Flaggengesetzen der Bundesländer ist sodann geregelt, welche Wappen und Flaggen ausschließlich von öffentlichen Stellen benutzt werden dürfen, und dass eine Nutzung durch andere Personen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Des weiteren ist § 86a StGB (Strafgesetzbuch) zu beachten, wonach das Verwendungen von Fahnen strafbar sein kann, wenn die Fahne ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthält. Zur Erzielung einer größtmöglichen Rechtssicherheit empfiehlt es sich daher, im Vorfeld der Fahnenmastnutzung Rechtsrat einzuholen.
Hierbei stehen Ihnen die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.