Sparkassengesetz - Infos und Rechtsberatung
Es handelt sich hierbei um Landesgesetze, welche das Sparkassenwesen regeln. Die Sparkassen sind öffentlich-rechtlich organisiert. Träger der Sparkassen sind in der Regel die Kommunen. Sie werden als Anstalten des öffentlichen Rechts geführt und unterliegen der Bankenaufsicht nach dem KWG - Gesetzes über das Kreditwesen. Organisation und Verwaltung gehören zum Bereich des landesrechtlich geregelten Kommunalrechts.
Die Aufgabe der Sparkassen ist es zunächst, den Sparsinn und die Vermögensbildung in der Bevölkerung zu fördern. Sodann dienen die Sparkassen der kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, vornehmlich des Mittelstandes sowie der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Zudem ist es eine öffentliche Aufgabe der Sparkassen, den Wettbewerb im Kreditgewerbe zu fördern, siehe hierzu auch § 3 Sparkassengesetz NRW.
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